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Individuelle
Gesund-
heitsleistungen (IGel)
Unter Individuellen
Gesundheits- leistungen (IGel) versteht man Leistungen der Vorsorge-
und Service-Medizin, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) nicht bezahlt werden, da sie nicht zum Leistungskatalog
der GKV gehören. Diese Diagnose- und Behandlungsmethoden
werden den Kassenpatienten zusätzlich ange- boten und müssen
bei Inan- spruchnahme selbst bezahlt werden. All diese nicht von
der GKV abgedeckten Leistungen erfasst die IGel-Liste.
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Diese wurde 1998 von der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) und den freien ärztlichen Berufsverbänden
heraus gegeben.
Der Patient muss vor Erbringung der Leistung über Kosten und
Nutzen aufgeklärt werden und muss derart beraten werden, dass
er die Möglichkeit hat, sich frei für oder gegen das Angebot
zu entscheiden. Abrechnungsgrundlage ist hierbei die Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ).
Hegt der Arzt bereits einen bestimmten Krankheitsverdacht, dann
zahlt die Krankenkasse auch andere Labor- untersuchungen - vorausgesetzt,
die Tests stehen in deren Leistungskatalog.
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Diese
Laboruntersuchungen dienen dann nicht der Vorsorge, sondern sind
Voraussetzung einer Behandlung. In diesen Fällen darf der Arzt
diese Leistung nicht mit Ihnen als Kassenpatientin privat abrechnen.
Anders sieht es aus, wenn Tests nicht in den Vorsorgerichtlinien
enthalten sind, kein Krankheitsverdacht vorliegt und Sie als Patientin
aber zusätzliche Sicherheit haben wollen. Dann müssen
Sie selbst für diese Tests aufkommen. |