Individuelle Gesund- heitsleistungen (IGel)

Unter Individuellen Gesundheits- leistungen (IGel) versteht man Leistungen der Vorsorge- und Service-Medizin, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden, da sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Diese Diagnose- und Behandlungsmethoden werden den Kassenpatienten zusätzlich ange- boten und müssen bei Inan- spruchnahme selbst bezahlt werden. All diese nicht von der GKV abgedeckten Leistungen erfasst die IGel-Liste.

Diese wurde 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den freien ärztlichen Berufsverbänden heraus gegeben.

Der Patient muss vor Erbringung der Leistung über Kosten und Nutzen aufgeklärt werden und muss derart beraten werden, dass er die Möglichkeit hat, sich frei für oder gegen das Angebot zu entscheiden. Abrechnungsgrundlage ist hierbei die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Hegt der Arzt bereits einen bestimmten Krankheitsverdacht, dann zahlt die Krankenkasse auch andere Labor- untersuchungen - vorausgesetzt, die Tests stehen in deren Leistungskatalog.
Diese Laboruntersuchungen dienen dann nicht der Vorsorge, sondern sind Voraussetzung einer Behandlung. In diesen Fällen darf der Arzt diese Leistung nicht mit Ihnen als Kassenpatientin privat abrechnen.

Anders sieht es aus, wenn Tests nicht in den Vorsorgerichtlinien enthalten sind, kein Krankheitsverdacht vorliegt und Sie als Patientin aber zusätzliche Sicherheit haben wollen. Dann müssen Sie selbst für diese Tests aufkommen.