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Mutterschaftsrichtlinien
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Mutterschaftsricht- linien gehören zur Betreuung
der Schwangeren: |
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Untersuchung und Beratungen während
der Schwangerschaft |
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Frühzeitige Erkennung und
besondere Überwachung von Risikoschwanger-schaften,
amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen,
Ultra- schalldiagnostik etc. |
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Serologische Untersu- chungen
auf bestehende oder überstandene Infek- tionen
z. B. Syphilis, Röteln, Hepatitis B, Chlamydien,
mit HIV (dient dem Ausschluss einer Erkrankung; Test
auf freiwilliger Basis nach vorheriger ärztlicher
Beratung), sowie bei begründetem Verdacht auf Toxoplasmose
und andere Infektionen. |
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Blutserologische Untersu- chungen
nach der Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe |
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Medikamentöse Maßnahmen
und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln |
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Aufzeichnungen und Bescheinigungen |
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Untersuchung und Beratung der
Wöchnerinnen |
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Eine weitere Vorgabe von gesetzlicher Seite besteht
in der Ausstellung eines Mutterpasses. Er ist Bestandteil der Mutter-
schaftsrichtlinien. Im Mutterpass werden für die Schwangerschaft
und Geburt bedeutsame Erkrankungen, Untersuchungsergebnisse, der
berechnete Geburtstermin, Kranken- hausaufenthalte und Angaben zur
Geburt und dem Neugeborenen eingetragen. |
Der Mutterpass
sollte während der Schwangerschaft für Notfälle
immer mitgeführt, und bei jeder Vorsorge- untersuchung vor-
gelegt werden.
Zeitplan der Untersuchungen
Die Erstuntersuchung mit Feststellung der Schwangerschaft sollte
so bald wie möglich nach Ausbleiben der Regelblutung und
positivem Schwangerschaftstest stattfinden. Dabei werden erfasst:
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die Familiengeschichte (Anamnese) |
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die Eigenanamnese |
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die
Schwangerschaftsanamnese |
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die Arbeits- und Sozialanamnese
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das
Körpergewicht der Schwangeren |
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der Blutdruck |
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Urinwerte
(Eiweißgehalt, Zucker oder Sediment; ggf. Bakterien)
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Hämoglobingehalt |
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evtl. Anzahl der
Erythrozyten (je nach Hämoglobingehalt) |
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Bestimmung der Blutgruppen
und des Rhesusfaktors, Antikörper- suchtest (ggf.
Bestimmung der Spezifität und des Titers) |
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Die folgenden Untersuchungen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche
(SSW) alle 4 Wochen statt. Danach wird der Rhythmus auf einen
2-wöchigen Abstand verkürzt. Insgesamt ergeben sich
dadurch 10 bis 12 Termine. Es werden dabei jeweils folgende Untersuchungen
durchgeführt:
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Gewichtsmessung |
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Blutdruckmessung |
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Untersuchung
des Urins auf Eiweiß- und Zuckergehalt, Sediment
und ggf. Bakterien |
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Bestimmung des Hämoglobin-gehaltes,
Bestimmung der Erythrozyten, wenn der Hämoglobingehalt
< 10,2 ist. |
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Feststellung des Höhenstandes
des Gebärmutterfundus |
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Kontrolle der Herztöne des
Kindes |
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Feststellung der Lage des Kindes |
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Im Verlauf der Schwangerschaft sind drei große Ultraschalluntersuchungen
vorgesehen. Die erste findet zwischen dem Beginn der 9. und dem
Ende der 12.SSW statt. Die zweite Untersuchung zwischen der 19.
und der 22. SSW und die dritte zwischen der 29. und der 32. SSW.
Dieses Ultraschallscreening dient der Überwachung einer normal
verlaufenden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel, der genauen
Bestimmung des Kindsalters, der Kontrolle der Kindsentwicklung,
der Suche nach auffälligen Merkmalen des Kindes und dem frühzeitigen
Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften.
In der 24. bis 27.SSW wird ein erneuter Antikörpersuchtest
durchgeführt. Werden bei rhesusnegativen Schwangeren keine
Antikörper festgestellt, erhalten diese eine Standarddosis
Anti-D-Immunglobulin, um das Kind sicher vor einem Immunangriff
durch das mütterliche Blut zu schützen. (Dokumentation
im Mutterpass).
Bei Auffälligkeiten sehen die Mutter- schaftsrichtlinien
weitere begründete Untersuchungen vor.
Sollte sich ein Risiko für Mutter oder Kind in der Schwangerschaft
abzeichnen, wie z.B. Diabetes der Mutter oder Wachstumsverzögerung
beim Kind, können wir durch zusätzliche Farbdoppleruntersu-
chungen feststellen, ob Ihr Kind über die Plazenta und die
zuführenden Blutgefäße gut versorgt wird.
In den Mutterschaftsrichtlinien sind auch Untersuchungen und Beratungen
von Wöchnerinnen mit eingeschlossen. Ebenso die Verordnung
von Medika- menten, Verbands- und Heilmitteln, die Ausstellung
von Bescheinigungen sowie des Mutterpasses.
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