Mutterschaftsrichtlinien

Laut Mutterschaftsricht- linien gehören zur Betreuung der Schwangeren:
Untersuchung und Beratungen während der Schwangerschaft
Frühzeitige Erkennung und besondere Überwachung von Risikoschwanger-schaften, amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen, Ultra- schalldiagnostik etc.
Serologische Untersu- chungen auf bestehende oder überstandene Infek- tionen z. B. Syphilis, Röteln, Hepatitis B, Chlamydien, mit HIV (dient dem Ausschluss einer Erkrankung; Test auf freiwilliger Basis nach vorheriger ärztlicher Beratung), sowie bei begründetem Verdacht auf Toxoplasmose und andere Infektionen.
Blutserologische Untersu- chungen nach der Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
Medikamentöse Maßnahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln
Aufzeichnungen und Bescheinigungen
Untersuchung und Beratung der Wöchnerinnen

Eine weitere Vorgabe von gesetzlicher Seite besteht in der Ausstellung eines Mutterpasses. Er ist Bestandteil der Mutter- schaftsrichtlinien. Im Mutterpass werden für die Schwangerschaft und Geburt bedeutsame Erkrankungen, Untersuchungsergebnisse, der berechnete Geburtstermin, Kranken- hausaufenthalte und Angaben zur Geburt und dem Neugeborenen eingetragen.

Der Mutterpass sollte während der Schwangerschaft für Notfälle immer mitgeführt, und bei jeder Vorsorge- untersuchung vor- gelegt werden.

Zeitplan der Untersuchungen

Die Erstuntersuchung mit Feststellung der Schwangerschaft sollte so bald wie möglich nach Ausbleiben der Regelblutung und positivem Schwangerschaftstest stattfinden. Dabei werden erfasst:

die Familiengeschichte (Anamnese)
die Eigenanamnese
die Schwangerschaftsanamnese
die Arbeits- und Sozialanamnese
das Körpergewicht der Schwangeren
der Blutdruck
Urinwerte (Eiweißgehalt, Zucker oder Sediment; ggf. Bakterien)
Hämoglobingehalt
evtl. Anzahl der Erythrozyten (je nach Hämoglobingehalt)
Bestimmung der Blutgruppen und des Rhesusfaktors, Antikörper- suchtest (ggf. Bestimmung der Spezifität und des Titers)

Die folgenden Untersuchungen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche (SSW) alle 4 Wochen statt. Danach wird der Rhythmus auf einen 2-wöchigen Abstand verkürzt. Insgesamt ergeben sich dadurch 10 bis 12 Termine. Es werden dabei jeweils folgende Untersuchungen durchgeführt:

Gewichtsmessung
Blutdruckmessung
Untersuchung des Urins auf Eiweiß- und Zuckergehalt, Sediment und ggf. Bakterien
Bestimmung des Hämoglobin-gehaltes, Bestimmung der Erythrozyten, wenn der Hämoglobingehalt < 10,2 ist.
Feststellung des Höhenstandes des Gebärmutterfundus
Kontrolle der Herztöne des Kindes
Feststellung der Lage des Kindes

Im Verlauf der Schwangerschaft sind drei große Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Die erste findet zwischen dem Beginn der 9. und dem Ende der 12.SSW statt. Die zweite Untersuchung zwischen der 19. und der 22. SSW und die dritte zwischen der 29. und der 32. SSW. Dieses Ultraschallscreening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel, der genauen Bestimmung des Kindsalters, der Kontrolle der Kindsentwicklung, der Suche nach auffälligen Merkmalen des Kindes und dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften.

In der 24. bis 27.SSW wird ein erneuter Antikörpersuchtest durchgeführt. Werden bei rhesusnegativen Schwangeren keine Antikörper festgestellt, erhalten diese eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin, um das Kind sicher vor einem Immunangriff durch das mütterliche Blut zu schützen. (Dokumentation im Mutterpass).

Bei Auffälligkeiten sehen die Mutter- schaftsrichtlinien weitere begründete Untersuchungen vor.

Sollte sich ein Risiko für Mutter oder Kind in der Schwangerschaft abzeichnen, wie z.B. Diabetes der Mutter oder Wachstumsverzögerung beim Kind, können wir durch zusätzliche Farbdoppleruntersu- chungen feststellen, ob Ihr Kind über die Plazenta und die zuführenden Blutgefäße gut versorgt wird.

In den Mutterschaftsrichtlinien sind auch Untersuchungen und Beratungen von Wöchnerinnen mit eingeschlossen. Ebenso die Verordnung von Medika- menten, Verbands- und Heilmitteln, die Ausstellung von Bescheinigungen sowie des Mutterpasses.

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